DSGVO - Überblick & Checkliste
Checkliste
- Nutzen Sie für die Einwilligung der Betroffenen Checkboxen und Double-Opt-in
- Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nach und aktualisieren Sie sämtliche Rechtstexte (Einwilligungstexte, Datenschutzinformationen, ggf. AGBs oder sonstige Informationstexte)
- Berücksichtigen Sie Ihre Hinweispflicht auf das Widerrufsrecht
- Treffen Sie Vorkehrungen in Bezug auf die Dokumentationspflicht
- Legen Sie ein Verfahrensverzeichnis an
- Passen Sie Ihre Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge an
DSGVO allgemein
- Die DSGVO vereinheitlicht und stärkt die Datenschutzrechte von EU-Bürgern
- Bereits am 14. April 2016 vom EU-Parlament beschlossen, tritt ihre verbindliche und unmittelbare Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018 in Kraft
- Sie gilt für alle, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten
- Sie gilt auch für Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, sofern diese Daten von EU-Bürgern verarbeiten
- Bei der Verarbeitung von Daten von unter 16-Jährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern einzuholen
- Auskunftspflicht: Der Empfänger hat das Recht, seine gespeicherten Daten einzusehen
- Löschpflicht: Daten müssen unverzüglich auf Anweisung des Betroffenen gelöscht werden; auch bei Unternehmen, an die diese weitergegeben wurden
- Es werden Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt
Änderungen im E-Mail Marketing
- Einwilligungserklärung für jede einzelne Nutzung personenbezogener Daten
- Kopplungsverbot: Für jeden einzelnen Verwendungszweck müssen die personenbezogenen Daten abgefragt werden
- Sie dürfen nicht an andere Dienstleistungen gekoppelt sein
- Tracking darf nur mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen
Unternehmen
- Bei der Verarbeitung von Daten von unter 16-Jährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern einzuholen
- Auskunftspflicht: Der Empfänger hat das Recht, seine gespeicherten Daten einzusehen
- Löschpflicht: Daten müssen unverzüglich auf Anweisung des Betroffenen gelöscht werden; auch bei Unternehmen, an die diese weitergegeben wurden
- Es werden Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt
Vorteile der DSGVO im E-Mail Marketing
Es können qualifiziertere Daten gesammelt werden, da die Einzelperson mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer eigenen Daten erhält. Wenn Kunden der Verwendung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen, signalisieren sie damit ein großes Interesse an Ihren Produkten und Dienstleistungen, wodurch man diese Kunden zielgenau ansprechen kann.
Dies schafft Kundenerlebnisse und Kundenbindung und steigert somit Ihren Umsatz.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten von Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
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